Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist wurde verkürzt, aber Deine Sicherheit sollte nicht darunter leiden. Wir empfehlen weiterhin eine Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren. Erfahre hier, wieso:
[ Worum geht’s? ]
Vielleicht hast Du es schon hier und da gelesen: Der Gesetzgeber verkürzt mit den neuesten Gesetzen die Aufbewahrungsfristen für verschiedene Unterlagen von 10 auf 8 Jahre. Klingt gut? Diese als „Bürokratieentlastung“ kommunizierte Änderung läuft leider ins Leere. Die strafrechtlichen Verjährungsfristen sind nämlich bei 10 Jahren geblieben. Das bedeutet, wenn Unterlagen schon nach 8 Jahren weggeworfen werden, man aber in einem (unter Umständen unverschuldeten) Strafverfahren hinzugezogen wird, hat man keine Unterlagen mehr, mit denen man seine Unschuld beweisen kann.
Unser Fazit lautet: Besser die Unterlagen weiterhin 10 Jahre aufbewahren.
…aber welche 10 Jahre eigentlich? Wann fangen die an zu laufen?
Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuerbescheide ergangen sind.
Das bedeutet im Klartext: Die Frist von 10 Jahren, in der z.B. Steuerunterlagen aufbewahrt werden müssen, beginnt nicht an dem Tag, an dem der Steuerbescheid ergeht, sondern erst am Ende des Jahres, in dem der Bescheid ausgestellt wurde.
[ Beispiel ]
Erhältst Du einen Steuerbescheid für das Jahr 2023 im Jahr 2025, beginnt die 10-Jahres-Frist erst am 31. Dezember 2025. Die Unterlagen dazu müssen also bis zum 31. Dezember 2035 aufbewahrt werden. Somit sind es in diesem Beispiel „quasi 12 Jahre“ Aufbewahrung.
[ Warum ist das so? ]
Diese Regelung sorgt für eine einheitliche Handhabung und vereinfacht die Verwaltung. Indem die Frist immer am Jahresende beginnt, unabhängig vom genauen Datum des Bescheids, musst du keine komplizierten Berechnungen machen.
[ Noch Fragen? ]
Wie immer gilt: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Jede steuerliche Situation ist einzigartig und bedarf einer genauen Prüfung durch einen Steuerberater – zum Beispiel durch uns.
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